Leasing Verträge vergleichen - darauf kommt es an!

Beim Leasing gibt es unterschiedliche Vertragsmodelle:

Vollamortisationsvertrag (VA)

Dieser Leasing-Vertrag sieht vor, dass der LKW am Ende der Vertragslaufzeit voll amortisiert [getilgt] ist. Die Leasingraten decken hier die gesamten Anschaffungskosten und die Kosten der Finanzierung ab. Am Laufzeitende kann der LKW erworben werden und ein Eigentumsübergang geschaffen werden.​

Teilamortisationsvertrag (TA)

Bei diesem Leasing-Vertrag nutzt der Leasingnehmer den neuen oder gebrauchten LKW gegen eine Leasing-Rate. Am Laufzeitende hat der LKW noch einen Restwert, der unter Umständen weiter verleast (oder finanziert) werden könnte.

Hier ist die Anschlussfinanzierung mit dem Wahlrecht Leasing, Mietkauf oder Kredit denkbar.

Eine andere Möglichkeit wäre es, das Objekt am Laufzeitende zu kaufen.

Alle Leasingverträge sind bilanzneutral. Die Aufwendungen für Leasing mindern Ihr Betriebsergebnis und damit Ihren zu versteuernden Gewinn.

Haben Sie einen Augenmerk auf den Restwert!

Sie sollten bei einem Leasingvertrag unbedingt den veranschlagten Restwert Ihres LKW im Auge behalten!

Ist der Restwert extrem niedrig kalkuliert, zahlen Sie sehr hohe Monatsraten.

Unabhängige Leasinggesellschaften werden immer darauf achten, dass ein realistischer Restwert angesetzt wird. Bei Herstellerfinanzierungen kann dies anders sein: Hier gibt es evtl. noch das Interesse, bestimmte Fahrzeuge "auf die Straße" zu bekommen und mit extrem günstigen Leasingraten zu locken.

Sie möchten sich persönlich beraten lassen? Rufen Sie uns gerne an: 02362 / 99 32 600 oder senden uns direkt Ihre Finanzierungsanfrage.

Sie möchten mehr über uns erfahren? Dann schauen Sie doch einmal hier vorbei: www.lease-perfect.de

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